Bürgerbegehren eingereicht!

KVR-Prüfung bestätigt: Quorum an gültigen Unterschriften sogar übererfüllt!

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Unterschriften gesammelt

Unterschreiben darf man nach Gesetz nur auf Papier. Die Angabe der kompletten Adresse und des Geburtsdatums ist Pflicht.

Die Adresse muss die der Hauptwohnung sein. Unterschreiben dürfen alle Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsstaaten, die in München gemeldet sind und mindestens 18 Jahre alt sind.

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Bitte beim Druck beachten:

  • Immer beidseitig drucken inkl. der Rückseite, damit die Liste gültig ist
  • Drucker so skalieren, dass die komplette Seite gedruckt wird