KVR-Prüfung bestätigt: Quorum an gültigen Unterschriften sogar übererfüllt!
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Unterschriften gesammelt
Unterschreiben darf man nach Gesetz nur auf Papier. Die Angabe der kompletten Adresse und des Geburtsdatums ist Pflicht.
Die Adresse muss die der Hauptwohnung sein. Unterschreiben dürfen alle Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsstaaten, die in München gemeldet sind und mindestens 18 Jahre alt sind.
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