Das Bürgerbegehren möchte dauerhaft diejenigen Grünflächen und Parks erhalten, die heute im Flächennutzungsplan als Allgemeine Grünanlagen ausgewiesen sind, sowie alle öffentlichen Grünanlagen, die Teil der städtischen Grünanlagensatzung sind.

Dabei geht es um etwa 800 Naherholungsflächen unterschiedlicher Größe im gesamten Stadtgebiet. Die kleinste Grünanlage in der Grünanlagensatzung ist in Allach-Untermenzing und hat 62 m², die größte ist der Riemer Park mit 1.231.985 m².

Link zu Grünanlagensatzung inkl. der Liste der städtischen Grünflächen nach Stadtbezirk sortiert:
https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/810.html