Die Übernahme des Bürgerbegehrens „Grünflächen erhalten“ im März hat bislang keine konkreten Auswirkungen auf die Stadtplanung. Der Abwägungsprozess der Verwaltung (so er überhaupt stattgefunden hat), wird nicht transparent dargestellt.

Die Fraktion ÖDP/München-Liste reichte daher am 24.05.2023 Beschwerde bei der Regierung von Oberbayern ein.

Die Verwaltung der Landeshauptstadt München soll von der Regierung von Oberbayern aufgefordert werden, in Beschlussvorlagen die Übernahme des Bürgerbegehrens als präferierte Handlungsoption zu behandeln. Bisher gefasste Stadtratsbeschlüsse, die im Zusammenhang mit Allgemeinen Grünflächen stehen, sollen überprüft werden.

Seit der Übernahme des Begehrens im März hat die Stadtratsmehrheit elf Grünflächen zur Bebauung freigegeben bzw. Planungen hierzu eingeleitet. Konkret geht es um folgende Beschlüsse:

  • Erdbeerfeld in Obermenzing
  • Botanikum in Moosach
  • 5. Bauabschnitt in Riem
  • Heltauer Straße in Trudering
  • Friedrichshafener Straße am Westkreuz
  • Parkmeile in Neuaubing
  • Stephensonplatz in Perlach
  • Trambetriebshof in Fröttmaning
  • Gundermannstraße West in Feldmoching
  • Flurstück 678 in Allach


Categories: Allgemeinstartseite